Die Führerscheinklassen
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Die Führerscheinklassen nach dem Schema A, B, C, D, E sind jetzt grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
Die Führerschein-Grundklassen
A steht für Motorrad; das war früher die Klasse 1
B steht für Pkw; das war früher die Klasse 3
C steht für Lkw; das war früher die Klasse 2
D steht für Bus; das war früher der KOM-Schein
E steht für Anhänger; diese Klasse gab es früher nicht.
weiter gibt es noch
M (wie Moped) steht für Kleinkrafträder, Mokicks und Roller die nicht schneller als 45 km/h fahren,
L (wie Landwirtschaft) steht für Zugmaschinen die nicht schneller als 32 km/h fahren,
T (wie Traktor) steht für große Zugmaschinen
seit Februar 2005 gibt es nun auch die neue Klasse
S steht für Trikes, Quads und Microcars die nicht schneller als 45 km/h fahren.
Für Mofas muss man nur noch eine Prüfbescheinigung erwerben und keinen extra Führerschein machen.
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Begleitetes Fahren mit 17
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Warum fahren mit 17?
Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahrer zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschäden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesem Faktor entgegenzuwirken, wird das begleitete Fahren ab 17 als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt ( bis 31. Dezember 2010 )
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar.
- Mäßigender Einfluss einer Begleitung – diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
- Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Phase des Lernens wird verlängert
- Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
Diese Faktoren lassen den Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens.
Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorrausgegangenen Feldversuches. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.
Antragstellung
Der Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse ( z.B. Klasse B und A ) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später ( mit 17 ½ Jahren ) erwerben. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzkichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
3 Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen M.L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.
Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein ( bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ). Die Begleitperson ( oder mehrere ) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Lebensjahr noch max. 3 Monate mit der Prüfbescheinigung fahren, aber dann auch nur in Begleitung!
Begleitperson
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber folgende Anforderungen erfüllen.
Anforderungen
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
- Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines „Beifahrers“, nicht eines Hilffahrlehrers. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Aufgabe
- Ansprechpartner für den jungen Fahrer.
- Soll Sicherheit beim fahren vermitteln.
- Kann vor Fahrantritt oder noch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.
Zusätzliche Verwaltungsgebühren
- Für die zusätzliche Prüfbescheinigung:7,70 Euro.
- Für die Überprüfung einer Begleitperson: 1,80 Euro. (Kopie des Führerscheins ist erforderlich.)
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Führerscheinklasse A1: Leichtkrafträder
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Den sogenannten kleinen Führerschein kann man bereits mit 16 Jahren machen. Man darf mit dieser Fahrerlaubnis, obwohl man unter 18 nicht schneller als 80km/h fahren darf, auch auf der Autobahn fahren. Anders als bei der Klasse M beginnt bereits nach erhalt des Führerscheins die Probezeit.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen:
Für den Erwerb der Klasse A1 muss man keine andere Führerscheinklasse besitzen.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Alle Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Befristung:
Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer die Führerscheinklasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Führerscheinklasse M.
Sonstiges:
Ab dem vollendeten 18 Lebensjahr darf der Inhaber der Führerscheinklasse A1 auch Leichtkrafträder fahren, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h haben .
| Sonderfahrten Klasse A1 |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
| bei Ersterwerb |
5 |
4 |
3 |
| bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
5 |
4 |
3 |
| Dauer der Fahrprüfung |
45 Minuten |
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Führerscheinklasse A (Leistungsbeschränkt)
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Klasse A: Wenn man den Führerschein der Klasse A zwischen dem 18. und 24. Lebensjahr macht, ist dieser für 2 Jahre nur beschränkt gültig. Diese Beschränkung bezieht sich auf die Leistung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach nach dieser Zeit entfällt die Beschränkung.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen:
Für den Erwerb der Klasse A muss man keine andere Führerscheinklasse besitzen.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Zwei Jahre nach der Erteilung des Führerscheins fällt die Beschränkung weg.
Befristung:
Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer die Führerscheinklasse A besitzt, hat automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges:
Wenn man zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Führerscheins das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, fällt die Beschränkung der Klasse A weg.
| Sonderfahrten Klasse A |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
| bei Ersterwerb |
5 |
4 |
3 |
| bei Erweiterung von Klasse A1 |
3 |
2 |
1 |
| Dauer der Fahrprüfung |
60 Minuten |
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Führerscheinklasse A (Leistungsunbeschränkt)
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Für die Klasse A gibt es zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man offene Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine sind dabei unwichtig. Die Klasse A unbeschränkt hat man automatisch ohne Änderung des Führerscheins, wenn man zwei Jahre die Führerscheinklasse A beschränkt hatte.
Wenn man den Führerschein der Klasse A ab dem 25. Lebensjahr macht, kann man sofort die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A machen.
Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen:
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt .
Ausnahme:Wer mit 25 Jahren den Führerscheinklasse A unbeschränkt machen möchte, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen, dies nennt man übrigens Direkteinstieg , muss die Ausbildung auf einem Motorrad der unbschränkten Leistungsklasse machen. Man darf die Prüfung frühestens einen Monat bevor man 25 Jahre alt wird ablegen. Aber den Führerschein erhält man dann erst am 25. Geburtstag.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Befristung:
Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges:
Zwei Jahre nach Aushändigung der Führerscheinklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Führerscheinklasse A unbeschränkt.
Sonderfall: Wer die beschränkte Führerscheinklasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Führerscheinklasse A zum 25. Geburtstag beantragen, ehe die Zweijahresfrist abgelaufen ist. Man muss allerdings bedenken, dass man dann auch wieder eine neue Prüfung ablegen müsste und die daraus entstehenden Kosten lohnen sich sicher nicht, dann sollte man lieber die restliche Zeit der zwei Jahren komplett abwarten.
| Sonderfahrten Klasse A (unbeschränkt) |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
| bei Ersterwerb (Direkteinstieg) |
5 |
4 |
3 |
| bei Ersterwerb (Direkteinstieg) |
3 |
2 |
1 |
| bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist
(oben beschriebener Sonderfall) |
3 |
2 |
1 |
| Dauer der Fahrprüfung |
60 Minuten |
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Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen
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Der frühere normale Autoführerschein. Er umfasst jetzt nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und die Anhängerlast wurde eingeschränkt. Es gibt auch noch eine Automatik-Version.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen:
Bei Erwerb der Klasse B braucht man keine andere Führerscheinklasse.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, hat automatisch die Klassen M, L und S.
Sonstiges:
Macht man die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug, erhält
man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
| Sonderfahrten Klasse B |
Autobahn |
Überland |
Dunkelfahrt |
| bei Ersterwerb |
4 |
5 |
3 |
| bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
4 |
5 |
3 |
| Dauer der Fahrprüfung |
45 Minuten |
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Führerschein Klasse BE: Pkw mit Anhänger
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Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später nachholen.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse BE ist unbefristet gültig.
Sonstiges:
im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.
| Sonderfahrten Klasse BE |
Autobahn |
Überland |
Dunkelfahrt |
| bei Ersterwerb |
4 |
5 |
3 |
| bei Erweiterung von Klasse B |
3 |
1 |
1 |
| Dauer der Fahrprüfung |
45 Minuten |
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Führerscheinklasse Klasse L
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Mit der Führerscheinklasse L darf man, ohne das man eine vorgeschriebene Fahrausbildung gemacht, sogar zwei Anhänger ziehen.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse L machen möchte muss keinen anderen Führerschein haben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Befristung:
Die Klasse L ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.
Befristung:
Für die Führerscheinklasse L muss man nur eine theoretische Prüfung ablegen.
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Führerschein Klasse M: Kleinkrafträder
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Für Jugendliche die meist innerorts unterwegs sind, ist die Führerscheinklasse M genau richtig. Auch wenn Sie damit nur 45-50km/h fahren dürfen, ist der Führerschein für diese Klasse doch wesentlich billiger als der der Klasse A1.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse M machen möchte muss keinen anderen Führerschein haben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kleinkrafträder bzw. Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³,
Kleinkrafträder bzw. Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Fahrräder mit Hilfsmotor bzw. Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen, sowie
Lastendreiräder, das sind dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung:
Die Klasse M ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Für die Führerscheinklasse M muss man keine andere Führerscheinklasse haben.
| Sonderfahrten Klasse M |
Autobahn |
Überland |
Dunkelfahrt |
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keine |
| Dauer der Fahrprüfung |
30 Minuten |
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Führerschein Klasse S: Trike, Quad, Microcar
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Ab Februar 2005 gibt es in Deutschland die Führerscheinklasse S. Wer das 16 Lebensjahr vollendet hat darf dann dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, fahren. Mit Fahrzeugen der Klasse S darf man zwar im öffentlichen Straßenverkehr innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Mindestalter: 16 Jahre (Anmeldung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse S machen möchte muss keine andere Führerscheinklasse haben.
Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt: Passfoto, Sehtest (können Sie beim Augenarzt oder Optiker machen lassen), Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs, Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Dreirädrige Krafträder (Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw).
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt), mit Dieselmotor: maximal 4kW Nutzleistung,
mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung, mit Fremdzündungsmotor (also "Benziner"): Hubraum maximal 50 ccm, bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet)
Befristung:
Die Klasse S ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Für die Führerscheinklasse S braucht man keine andere Führerscheinklasse.
Inhaber anderer Klassen:
Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)
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bei Ersterwerb |
bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
| Theoretischer Unterricht
Klasse S |
14 Doppelstunden |
8 Doppelstunden |
| Theoretische Prüfung
Klasse S |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte |
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte |
| Fahrstunden
Klasse S |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung).
Keine Sonderfahrten |
| Dauer der Fahrprüfung Klasse S |
30 Minuten, überwiegend innerort |
| Probezeit |
Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet. |
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Die Prüfbescheinigung für Mofas
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Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung können Sie entweder in einer Fahrschule oder auf einer weiterführenden Schule, die extra dafür qualifizierte Lehrkräfte haben, machen. Eine Prüfung findet nur im theoretischen Bereich statt.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen:
Die MOFA-Prüfbescheinigung darf jeder erwerben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
MOFA das sind Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
Befristung:
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Für die MOFA-Prüfbescheinigung braucht man keine anderen Berechtigungen.
Sonstiges:
Wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.
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